Errichtung eines Stiftungsfonds

Die Errichtung eines Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, einen bestimmten Bereich im Sinne der Satzung der Johannes Nepomuk-Stiftung besonders zu unterstützen. Das heißt, entsprechend Ihrer individuellen Ideen und Wünsche können Sie den Zweck bestimmen, dem der Fonds zu Lebzeiten und darüber hinaus gewidmet sein soll, z.B. der Jugend- und Familienarbeit oder der Senioren- oder Hospizarbeit.

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