Beteiligung durch Zustiftung
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital der Johannes-Nepomuk-Stiftung. Hierbei ist kein Mindestbeitrag erforderlich, ab einer Zustiftung in Höhe von 5.000 Euro gehören Sie der Stifterversammlung an. Ihre Zustiftung kommt vollständig dem allgemeinen Stiftungszweck zugute.
Im Gegensatz zu einer Spende, die einmalig und zeitnah für Projekte an der Johannes-Nepomuk-Stiftung eingesetzt wird, wird Ihre Zustiftung dem Stiftungskapital zugefügt und sicher angelegt. Da nur die Erträge Ihrer Zustiftung in den Stiftungszweck zurückfließen, schaffen Sie den Grundstein für eine langfristige und nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks.
Zustiftungen in den Stiftungsstock der Stiftung Johannes Nepomuk sind für die Ewigkeit. Damit helfen Sie uns bei unseren innovativen Projekten und dem Erhalt christlicher Werte. Wer sein Geld dauerhaft in unserer Stiftung anlegt, erfährt Zufriedenheit und wird durch den Gesetzgeber zusätzlich steuerlich belohnt.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen. Hier können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.